Vertrag über die vorläufige Prüfung

An dieser Stelle finden Sie den ganzen Wortlaut des ersten Vertrags, den wir – für den Fall Ihres Interesses um unsere Dienste – miteinander abschliessen müssen. Dieser Vertrag wird als „Vereinbarung über die vorläufige Prüfung sowie über die Vorbereitung der Finanzierung des Gerichtsstreits“ bezeichnet und dessen Sinn ist wie folgt:

  • Mit deren Unterzeichnung bringen Sie Ihr Interesse um unsere Dienste zum Ausdruck – zum Zeitpunkt deren Unterzeichnung kann also der Informationsaustausch zwischen Ihnen und der Gesellschaft Procesinvest beginnen…
  • Mit deren Unterzeichnung verpflichtet sich die Gesellschaft Procesinvest, dass Sie darüber in Kenntnis gesetzt werden (in einer angemessenen Frist, die für die Feststellung und Überprüfung von grundsätzlichen Informationen über Ihren Fall notwendig sind), ob sie Ihren Fall finanzieren wird oder nicht
  • Erst dann, wenn Ihr Fall von unseren Rechtsanwälten eingehend überprüft wird, kann der Vertrag über die Finanzierung des Verfahrens unterzeichnet werden

Lesen Sie bitte den Wortlaut dieser Vereinbarung über die vorläufige Prüfung sowie über die Vorbereitung der Finanzierung des Gerichtsstreits aufmerksam durch. Es handelt sich um den ersten Schritt, der unerlässlich ist für jegliche weitere Aktivität – Ihre, ebenso wie auch unsere… Ist Ihnen ein Teil der Vereinbarung unklar, so rufen Sie uns ohne weiteres an, oder schreiben Sie uns und wir sind bereit, Ihnen alles zu erklären.